14. Februar 2017
Unser Auftraggeber aus Sarajevo in Bosnien-Herzegowina, nennen wir ihn Herrn Horvat, hatte eine Immobilie von nicht unerheblichem Wert in der Landeshauptstadt geerbt und wollte diese nun veräußern. Sein Problem: Eine Frau Anisa Babić war seit den 50er Jahren im Grundbuch als Miteigentümerin verzeichnet – ohne ihre Zustimmung konnte Herr Horvat die Immobilie nicht verkaufen. Da ihm keinerlei Kontaktdaten zu Frau Babić vorlagen und er lediglich wusste, dass sie irgendwann nach Deutschland und dort in den Badischen Raum verzogen war, beauftragte er unsere Detektei für Karlsruhe* mit der Personenermittlung – eine durchaus anspruchsvolle Aufgabe, da der Gehalt der vorliegenden Informationen sehr überschaubar war (es waren weder ein Geburtsdatum noch eine ehemalige Wohnadresse noch zumindest ein Wohnort bekannt).
Der Hauptrechercheur der Detektei Kurtz ermittelte über das Suchkriterium "Babić" in Verbindung mit diversen Orten in Baden-Württemberg mehrere Personen, die möglicherweise in Kontakt zur gesuchten Dame standen. Allerdings konnte keine dieser ermittelten Personen Auskunft geben, auch nicht solche mit demselben Familiennamen. Alle weiteren Ermittlungen unseres Detektivs in Karlsruhe unter Verwendung der vorhandenen Daten deuteten darauf hin, dass die gesuchte Person nie in Deutschland existierte. Allerdings war er in der Lage, eine Dame ausfindig zu machen, auf die fast alle Kriterien passten, allein die Schreibweise des Nachnamens wich ab – in deutschen Registern "Babiz". Handelte es sich um einen reinen Schreibfehler der deutschen Behörden? Diese Person war in den späten zwanziger Jahren im damals jugoslawischen Tuzla geboren worden, tauchte ab den 60ern in deutschen Registern auf, unter anderem mit dem Status "verheiratet", und verstarb im Jahr 2001 an unbekanntem Ort. Zwar wurde während der Recherche nicht ersichtlich, wo der Sterbefall beurkundet ist, jedoch existierte eine Nachlassakte am Nachlassgericht/Amtsgericht Karlsruhe.
Somit war die Personenermittlung durch unseren Privatdetektiv in Karlsruhe geglückt. Da die Gesuchte jedoch nicht mehr zum Sachverhalt konsultiert werden konnte, war es nun an uns, im nächsten Ermittlungsschritt die Identität des Erben bzw. Erbberechtigten zu recherchieren.
Mit dem zuvor ermittelten Aktenzeichen der Nachlassakte, einer Vollmacht des Auftraggebers samt schriftlicher Begründung für die Antragstellung und dem bosnischen Grundbuchauszug zur Immobilie begab sich ein Ermittler unserer Privatdetektei in Karlsruhe zum Amtsgericht, um dort Akteneinsicht zu nehmen und auf diese Weise die Identität des Erben zu erfahren. Nach passabler Wartezeit wurde unser Detektiv von einem Sachbearbeiter des Gerichts aufgerufen und trug diesem sein Anliegen vor. Daraufhin holte der Beamte einen Minidiafilm hervor, auf dem das Testament der verstorbenen Frau Babić archiviert lag. Darin war ihr 1961 in Deutschland geborener Sohn als Alleinerbe verzeichnet, somit handelte es sich bei ihm um den Ansprechpartner für unseren Klienten Herrn Horvat.
Die Nachlassakte enthielt auch eine Adresse des Erben in Würzburg. Auf Nachfrage teilte der Sachbearbeiter des Gerichts unserem Detektiv in Karlsruhe allerdings mit, dass diese Adresse laut Melderegister veraltet war; gemäß letzter Ummeldung aus dem Jahr 2003 lebte der Sohn inzwischen selbst in der Fächerstadt und zwar in einer Wohnung, die er von seiner verstorbenen Mutter geerbt hatte.
Eine kurze Telefonbuchrecherche förderte sogar eine Festnetznummer zum Erben hervor, allerdings folgte auf den Anrufversuch des Ermittlers die Ansage "kein Anschluss unter dieser Nummer". Folglich fuhr unser Karlsruher Detektiv kurzentschlossen zur wenige Kilometer entfernten Meldeadresse des Gesuchten, traf ihn dort allerdings nicht an, denn keines der Klingelschilder an dem Mehrfamilienhaus trug seinen Namen. Durch Befragung der Nachbarn brachte der Ermittler in Erfahrung, dass der Erbe vor einigen Jahren aufs Land gezogen sei. Die Wohnung gehöre ihm wohl noch, werde aber inzwischen an eine Familie vermietet. Die Mieter würden die Kontaktdaten des Erben sicherlich kennen.
Entsprechend klingelte der Privatermittler an der Tür von Frau Babićs früherer Wohnung, allerdings öffnete niemand. Nach einer angemessenen Wartezeit ohne Rückkehr der Bewohner oder neue Erkenntnisse durch weitere Befragungen beschloss unser Privatdetektiv in Karlsruhe im Sinne der Kostenbeschränkung, den Einsatz vorerst zu beenden und später vom Büro aus zu versuchen, die Familie über eine im Internet ermittelte Telefonnummer anzurufen. Dies gelang nach mehreren Versuchen, die Mieter legten allerdings eine gesunde Skepsis an den Tag und waren nicht bereit, die Daten des Erben an uns weiterzuleiten. Stattdessen versprachen sie, ihn zu kontaktieren, um ihm unser Anliegen mitzuteilen und unsere Rückrufnummer (0800 8033 967) weiterzuleiten. In Absprache mit Herrn Horvat beschloss die Einsatzleitung unserer Detektei in Karlsruhe, erst einmal eine Woche abzuwarten, ob sich der Erbe melden würde, ehe man eine kostenpflichtige Anschriftenermittlung hätte nachschieben können; schließlich dürfte der Gesuchte selbst großes Interesse an der Kontaktaufnahme haben, denn es widerfährt einem ja nicht jeden Tag, dass man von einem bislang unbekannten Immobilienerbe erfährt. Entsprechend erfolgte der erhoffte Anruf bereits am Morgen des Folgetags, und uns war es schlussendlich möglich, den Kontakt zwischen den beiden Erben der Immobilie in Sarajevo herzustellen.
Übrigens: Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses bietet die Detektei Kurtz deutschlandweit Informationen zu Grundbuchdaten von Grundstücken an (Eigentumsverhältnisse, Kontaktdaten zu Eigentümern und ggf. Verwaltern, Flächendaten, Hypotheken- und Grundschulden und einiges mehr): 0800 8033 967.
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