01. August 2017
Im vorliegenden Fall wurde die Detektei Kurtz von einem Privatklienten beauftragt, der ein großes Gewerbegebäude besaß und dieses an einen Hotelbetreiber vermietete. Nachdem es im obersten Stockwerk des Objekts einen Brand gegeben hatte, wurde dem Vermieter die Untervermietung von Zimmern auf dieser Etage an Hotelgäste und sonstige Personen untersagt. Nachvollziehbarerweise beanspruchte das Hotel daraufhin eine Mietminderung beim Auftraggeber unserer Detektive in Reutlingen* und dieser willigte anstandslos ein. Einige Wochen später erhielt der Vermieter allerdings konkrete Hinweise, dass das betroffene Stockwerk doch weiterhin an Gäste vermietet werde – während das Hotel zugleich von der Mietminderung profitierte.
Um diesen Verdacht zu prüfen und den Mietbetrug im Falle der Bestätigung gerichtsfest nachzuweisen, zog der Objekteigentümer unsere Wirtschaftsdetektei für Reutlingen hinzu (0800 8033 967).
Im Zuge der Observationsraumaufklärung am Hotel wurden nicht nur die Beobachtungsbedingungen geprüft, sondern direkt auch, ob von außen Anzeichen für die Vermietung der brandgeschädigten Etage erkennbar waren. Jedoch ergaben sich hierfür keine Anhaltspunkte wie geöffnete Fenster oder Licht. Im Anschluss an die Voraufklärung begab sich unserer Privatdetektiv für Reutlingen in das Hotel und erkundigte sich an der Rezeption unter der Legende "Gast" nach Zimmern für die kommende Nacht. Dabei bestand er darauf, ein Zimmer in der Etage unter dem betroffenen Stockwerk zu erhalten, da es dort am wahrscheinlichsten erschien, Geräusche einer etwaigen Bewohnung zu hören. Um dieses Ziel durchzusetzen und auch in der Hoffnung, ggf. sogar ein Zimmer in der brandgeschädigten Etage angeboten zu bekommen, ließ sich der Detektiv zunächst drei verschiedene freie Zimmer auf unterschiedlichen Stockwerken zeigen und konnte somit seine Wahl treffen.
Zurück an der Rezeption entdeckte der Ermittler einen Schreibblock, auf dem diverse Zimmernummern standen. Hinter diesen Nummern waren Namen vermerkt, jedoch so klein, dass sie der Privatdetektiv nicht entziffern konnte. Vier bis sechs dieser Namen standen hinter Zimmern der brandgeschädigten Etage. Auf die Frage, ob es ein Zimmer gebe, von dem aus man den Achalm sehen kann, antwortete der Rezeptionist, dass dies nur im obersten Stockwerk möglich sei, er dort jedoch kein Zimmer zur Verfügung habe. Im selben Moment zog er einen weißen DIN-A4-Zettel hervor und legte ihn auf den Schreibblock, um die Zimmernummern und Namen vollständig zu bedecken.
Bereits Sekunden nach Betreten seines Zimmers stellte der Privatermittler unserer Detektei in Reutlingen zweifelsfrei dumpfes Husten sowie Schrittgeräusche, bei denen der Boden deutlich knarzte, aus der Etage über ihm fest. Dabei bemerkte er ferner, dass die Hoteltüren und -wände sehr dünn waren. Da somit die Gefahr bestand, dass außenstehende Personen ein Gespräch mithören könnten, verließ der Detektiv im weiteren Verlauf jedes Mal das Hotel, wenn er mit der Einsatzleitung oder dem Auftraggeber telefonieren wollte. Im Laufe des Tages nahm der Ermittler immer wieder Geräusche aus dem fraglichen Stockwerk wahr, die auf eine Bewohnung schließen ließen.
Am Abend erschien ein Transporter mit Firmenaufschrift auf dem Hotelparkplatz. Vier junge Männer in verschmutzter Handwerkerkleidung stiegen aus, trugen Sport- bzw. Tagestaschen ins Hotel und unterhielten sich dabei auf Polnisch. Im Hotel begaben sie sich in die oberste Etage, trennten sich dort in zwei Zweiergruppen auf und betraten in diesem Verbund jeweils ein Zimmer auf dem "verbotenen" Stockwerk. In der Folge nutzte unser Wirtschaftsdetektiv in Reutlingen verschiedene Vorwände, um sich im Hotel zu bewegen und weitere Beweise für die widerrechtliche Vermietung der obersten Etage zu sammeln. Dabei stellte er aus drei der Zimmer eindeutige TV-Geräusche fest und aus einem weiteren Gespräche zwischen zwei oder mehr Personen. Als es dunkel wurde, unternahm der Ermittler einen weiteren Kontrollgang und beobachtete dabei an drei relevanten Zimmern zweifelsfrei einen Lichtschimmer unter dem jeweiligen Türschlitz. Auch eine Begutachtung von außen offenbarte drei beleuchtete Zimmer sowie ein dunkles, in dem ein Herr mittleren Alters entgegen der Hausordnung und der Brandvorschriften am geöffneten Fenster rauchte. Dabei unterhielt sich der beobachtete Raucher lautstark mit einer weiteren Person, die sich ebenfalls im Raum befinden musste, jedoch von unten nicht sichtbar war. Sämtliche relevanten Vorgänge wurden von unserem Wirtschaftsermittler bildtechnisch dokumentiert.
Der nächste Morgen versprach keinen angenehmen Start in den Tag für den eingeschleusten Observanten unseres Detektiv-Teams in Reutlingen, denn ab 05:30 würde er sich stehend mit Sicht auf das Treppenhaus positionieren, um sämtliche Personen zu dokumentieren, die aus der obersten Etage hinunterkommen würden. Langanhaltendes Stehen an ein und derselben Stelle zählt zu den unangenehmsten Aufgaben bei Observationen, da es die Füße stark belastet, Müdigkeit fördert (schlechtere Durchblutung des Gehirns) und Schmerzen in Rücken und Beinen verursacht. Jedoch hoffte der Ermittler auf reges Treiben im Treppenhaus, wenn sich die Gäste von oben zum Frühstück begeben würden, und nahm die Strapazen deshalb gern in Kauf. Bereits eine Viertelstunde nach Observationsbeginn stellten sich die ersten Geräusche von oben ein, nämlich mehrfaches Bodenknarzen und das Klacken von Schritten. Kurz darauf waren auch schon Stimmen, das Zufallen und Abschließen von Türen sowie Schritte im Treppenhaus zu vernehmen: Die vier mutmaßlich polnischen Handwerker vom Vortag kamen herab – folglich hatten sie die Nacht in der gesperrten Etage verbracht. Eine weitere Viertelstunde später kam ein Handwerker mit dem Aufdruck einer anderen Firma aus dem zu prüfenden Stockwerk. Bis 07:00 Uhr stellten sich ferner zwei zivil gekleidete Personen und ein weiterer Handwerker von dort ein.
Als während der Kontrolle des Treppenhauses eine Zeitlang keine Geräusche von oben zu hören waren, nutzte der Wirtschaftsdetektiv die Zeit, um den Frühstücksraum im Schnelldurchgang zu kontrollieren. Dabei traf er – neben diversen Gästen aus irrelevanten Etagen – zwei der Handwerker sowie die beiden Zivilpersonen aus dem obersten Stockwerk an. Die Handwerker unterhielten sich auf Deutsch und inhaltlich ging klar hervor, dass sie in der kommenden Nacht auch noch hier übernachten würden.
Im Anschluss an die Überprüfung des Frühstücksraums setzte der Ermittler unserer Privatdetektei in Reutlingen die Observation des Treppenhauses fort, allerdings begegneten ihm dort keine Personen mehr aus dem obersten Stockwerk. Zwischendurch unternahm er Kontrollgänge durch die zu prüfende Etage, stellte dabei allerdings keine Anzeichen mehr für die Anwesenheit von Personen fest. Gegen 09:30 traf eine Putzfrau in der angeblich nicht vermieteten Etage ein und begann mit der Reinigung der Zimmer. Hierbei gelang es dem Detektiv nicht nur, einen Blick in das bewohnte Zimmer über ihm zu werfen und dabei klare Hinweise auf die nächtliche Nutzung zu entdecken, sondern auch legendiert mit der Putzfrau ins Gespräch zu kommen und ihr relevante Informationen zu entlocken. Sie bestätigte, dass die Zimmer in der gesperrten Etage reserviert werden können und größtenteils über längere Zeiträume von Firmen zur Unterbringung ihrer Arbeitnehmer genutzt werden, wenn sich diese beispielsweise auf Montage befinden. Der Privatermittler fragte explizit danach, ob er sich einmal ein Zimmer anschauen dürfe, von dem aus man den Achalm sehen kann. Die Dame sperrte anstandslos zwei der Zimmer auf, in denen das möglich sei, und präsentierte dem Detektiv die Aussicht. Diese Zimmer seien wegen des Blicks besonders beliebt und meist ausgebucht. Auch war hier offenbar bis vor wenigen Stunden genächtigt worden (dem Geruch nach eher bis vor wenigen Minuten), denn ungemachte Betten und verteilte Kleidung zeugten von der Nutzung.
Die Dokumentation der Zimmernutzung setzte unsere Detektei in Reutlingen in den folgenden Wochen noch mit zwei weiteren Übernachtungen durch jeweils andere Ermittler fort. Letztlich war die widerrechtliche Untervermietung und damit der Mietbetrug durch den Hotelbetreiber zweifelsfrei nachgewiesen.
Alle Namen und Orte sind im Sinne des Klienten- und Zielpersonenschutzes selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.
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