Nach dem Ende einer Ehe kommt es häufig zu Streitigkeiten. Regelungen bezüglich des Sorgerechts für Kinder und des Kindesunterhalts bzw. des Unterhalts für den ehemaligen Partner lassen sich oft nur vor Gericht treffen. Die Einvernehmlichkeit bleibt dabei häufig auf der Strecke – einer der beiden Partner wird bevorteilt, ist der Nutznießer, während der andere mit Problemen zu kämpfen hat.
Änderungen an den Arbeits- und Einkommensverhältnissen des Ex bzw. die Aufnahme einer eheähnlichen oder sogar ehelichen Beziehung bedingen laut Gesetz Umstellungen an den zuvor getroffenen Unterhaltsregelungen. So ist beispielsweise die Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit nach einer Arbeitslosigkeit dringend anzuzeigen, da sich hieraus Kürzungen beim Unterhalt oder sogar der Wegfall des Anspruchs ergeben. Aus diesem Grund verschweigen die ehemaligen Partner häufig derlei Lebensveränderungen.
Wenn Sie Ihren Ex im Verdacht haben, gegen seine Informationspflicht zu verstoßen, zögern Sie nicht, sich an die Privatdetektive der Kurtz Detektei Stuttgart zu wenden: 0711 7153 0028.
Laut Handelsblatt lag 2014 die Kaufkraft der Stuttgarter bei durchschnittlich 24.297 € pro Kopf und somit auf Platz 8 im Vergleich aller bundesdeutschen Städte bzw. auf Platz 3 der 15 größten deutschen Metropolen. Das durchschnittliche Einkommen pro Haushalt wurde vom Statistischen Amt auf 3.350 € beziffert und liegt damit sehr deutlich über dem bundesdeutschen Mittelwert von 2.700 €. Den Stuttgartern geht es in der Regel also finanziell gut.
Entsprechend haben sich viele große Vermögen aufgebaut, die es im Falle der Scheidung häufig zu teilen gilt. Das ist ein Umstand, an dem die Privatdetektive der Kurtz Detektei Stuttgart für gewöhnlich nicht rütteln können. Doch wenn es um die Berechtigung und um die Höhe von Unterhaltszahlungen geht, kommen unsere Ermittler ins Spiel. Rufen Sie uns an oder schildern Sie uns Ihren Fall per E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-stuttgart.de.
Eine neue eheähnliche Lebensgemeinschaft zeigt sich mitunter ungern in der Öffentlichkeit, denn der Anspruch auf Ehegattenunterhalt ist in dieser Konstellation häufig nicht mehr gegeben. Um das zu verheimlichen, spielen manche Paare ein Versteckspiel.
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